Strafbefehl erhalten? So reagieren Sie richtig.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, hilft Rechtsanwalt Hummel weiter.
Das Mandat beginnt regelmäßig mit einem kostenlosen Vorgespräch per Telephon, E-Mail oder WhatsApp. Gerne können Sie auch zum einer individuellen Erstberatung in die Kanzlei kommen.
Nach einer intensiven Prüfung kann er Ihnen darlegen, ob Sie diesen akzeptieren, eine Verringerung der Geldstrafe erreicht werden soll oder eine vollständige Anfechtung erfolgversprechend ist.
Ein Strafbefehl entspricht der Sanktion, die die Staatsanwaltschaft nach ihren Ermittlungen für angemessen hält und die vom Gericht bestätigt wird. Ziel ist es, das Verfahren ohne mündliche Verhandlung zügig zu erledigen. Der Strafbefehl wird schriftlich per Post zugestellt und wird rechtskräftig, wenn der Angeklagte nicht selbst Einspruch einlegt. Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist im Ergebnis ein Strafurteil.
Es handelt sich damit also um keinen bloßen Strafzettel, sondern man ist wegen einer Straftat, wegen eines kriminellen Handelns, verurteilt worden. Das zählt als Vorstrafe und steht unter bestimmten Umständen sogar im Führungszeugnis und muss damit bspw. bei Bewerbungen angegeben werden. Daher darf man einen Strafbefehl keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen.
Die meisten Strafbefehle betreffen folgende Delikte:
- Drogenbesitz (z.B. geringe bis mittlere Mengen Marihuana)
- Verstöße gegen das Waffengesetz
- Straßenverkehrsdelikte
- Vermögensdelikte kleineren Ausmaßes

Nach Einsicht in die Verfahrensakten kann Ihnen RA Thomas Hummel näheres zu Ihrem Strafbefehl erläutern.
- Geldstrafe statt Bewährungsstrafe
- eine summenmäßig niedrigere Geldstrafe
- eine geringere Zahl an Tagessätzen, um eine Vorstrafe zu vermeiden
- eine Einstellung des Verfahrens statt einer formellen Sanktion
Sollte einmal „nichts zu machen sein“, kann auch ein Einspruch einlegt werden, um eine mündliche Hauptverhandlung zu erreichen. Dort kann man als Angeklagter dem Gericht direkt erklären, wie man die Sache sieht. Häufig ist dieser persönliche Eindruck dann auch ganz anders als der Richter ihn aus den Akten hatte.
Rechtsanwalt Thomas Hummel betreibt eine Kanzlei in München-Pasing sowie eine Zweigstellen-Kanzlei in Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck).